Leistungen
Wir erbringen für Sie sowohl Planungs- und Beratungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und
dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) und
Beratungsleistungen für die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- HOAI Teil 3 Abschnitt 1 - Objektplanung
- HOAI Teil 3 Abschnitt 2 – Freianlagen
- HOAI Teil 3 Abschnitt 3 – Ingenieurbauwerke
- HOAI Teil 4 Abschnitt 2 – Technische Ausrüstung
- AHO Nr. 17 – Leistungen für Brandschutz
- AHO Nr. 23 – Leistungen nach der EnEV
Herr Andreas Schneider ist bauvorlageberechtigt für Bauantragsverfahren im
Freistaat Sachsen.
INGENIEURBÜRO SCHNEIDER
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Ingenieurbüro Andreas Schneider
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